Krankmeldungen

Kranke Kinder sind von ihren Erziehungsberechtigten telefonisch von 07.00 Uhr bis spätestens 08.00 Uhr krank zu melden. Spätestens ab dem dritten Fehltag muss dies auch schriftlich erfolgen. Bei Rückkehr in …

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Beurlaubungen

Beurlaubungen können nur aus wichtigem Grund (z.B. Arztbesuch, der aus darzulegendem Grund nicht außerhalb der Schulzeit stattfinden kann, familiäre Gründe wie Eheschließungen oder Todesfälle im engsten Familienkreis) genehmigt werden. Beurlaubungen …

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