Elterninfos

Wir möchten Sie bestmöglich informieren und geben Ihnen auf dieser Seite Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Schulleben.

Krankmeldungen

Kranke Kinder sind von ihren Erziehungsberechtigten telefonisch von 07.00 Uhr bis spätestens 08.00 Uhr krank zu melden. Spätestens ab dem dritten Fehltag muss dies auch schriftlich erfolgen. Bei Rückkehr in die Schule ist eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten vorzulegen, aus der Dauer und Grund des Fernbleibens hervorgehen. Das Fehlen eines Schülers oder einer Schülerin gilt nur als entschuldigt, wenn die Eltern rechtzeitig (bis 08.00 Uhr) angerufen haben und eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt wird.

Beurlaubungen

Beurlaubungen können nur aus wichtigem Grund (z.B. Arztbesuch, der aus darzulegendem Grund nicht außerhalb der Schulzeit stattfinden kann, familiäre Gründe wie Eheschließungen oder Todesfälle im engsten Familienkreis) genehmigt werden. Beurlaubungen sind rechtzeitig bei der Klassenleitung zu beantragen. Über Beurlaubungen bis zu drei Tagen (außer vor bzw. nach Schulferien) entscheidet die Lehrkraft nach eigenem Ermessen, darüber hinaus die Schulleitung.

Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien werden nicht genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen wichtigen und unaufschiebbaren Ausnahmefall. Als ein solcher Ausnahmefall ist der vorzeitige Antritt oder die verspätete Rückkehr von einer Urlaubsreise nicht anzusehen. Anträge werden bitte über die Klassenleitung an die Schulleitung gerichtet.

Unfälle und Meldepflicht

Sollte Ihr Kind auf dem Weg zur Schule oder während des Schulbesuchs einen Unfall haben, wird das im Sekretariat registriert. Ist eine Verletzung entstanden und/oder ein Arztbesuch wird notwendig, muss der Unfall schriftlich per Unfallmeldung an die Unfallkasse Berlin, als gesetzlicher Versicherungsträger, gemeldet werden. Hierzu füllen Sie bitte innerhalb von drei Tagen nach Unfall eine solche Unfallmeldung aus und geben sie im Sekretariat ab. Sie erhalten eine Kopie für Ihre Unterlagen.

Mittagessen

Alle Berliner Grundschulkinder erhalten im Land Berlin auf Wunsch ein kostenloses Mittagessen.

Für unsere Schule kocht der Schulcaterer Abraxas, die Küche gGmbH – täglich frisch nach den Kriterien der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. 

Das Angebot umfasst u.a.

  • Dreiviertel des Essens auf dem Teller der Kinder wird aus Bio Produkten hergestellt
  • täglich frisches Knabbergemüse und hausgemachter Nachtisch
  • Menü mit Fleisch / Fisch an ausgewählten Tagen oder vegetarischer Alternative
  • kein Schweinefleisch
  • Kinder mit Nahrungsmittelallergien erhalten eine speziell auf sie abgestimmte Mahlzeit
  • Saisonale Lebensmittel, so regional wie möglich
  • Reis und Bananen immer mit Fair Trade Siegel
  • Fisch aus nachhaltiger Fischerei mit MSC Siegel
  • keine künstlichen Hilfsstoffe, Aromen oder gentechnisch veränderte Lebensmittel 

Abraxas bietet Workshops rund um Ernährung für die Schüler und Schülerinnen an und bildet Jugendliche zu Köchen und Köchinnen aus. 

Wer mehr erfahren möchte: www.abraxas-diekueche.de

Um das kostenlose Mittagessen zu erhalten, registrieren Sie Ihr Kind einfach auf der Homepage unseres Caterers „Abraxas“.

https://bestellung.abraxas-ausbildungsbetrieb.de/

BVG-Schülerticket

Berliner Schülerinnen und Schüler mit dem Schülerausweis I können ein kostenloses BVG-Ticket („fahrCard“) beantragen. Das ist nur online auf der Seite der BVG möglich.

https://www.bvg.de/de/abo-online/schuelerticket

Verhaltensregeln bei Kopflausbefall

Kinder mit Kopflausbefall werden umgehend nach Hause geschickt bzw. dürfen die Schule gar nicht erst besuchen. Die Schülerinnen und Schüler können die Schule am Tag nach der Behandlung wieder besuchen, wenn ein ärztliches Attest oder eine Bestätigung der Sorgeberechtigten übereine korrekte Behandlung vorliegt. Kopflausbefall ist meldepflichtig. Bitte melden Sie der Klassenleitung oder im Sekretariat Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift und Telefonnummer Ihres Kindes und wann es zuletzt in der Schule war. Vom Klassenleiter oder der Klassenleiterin bzw. im Sekretariat erhalten Sie ein Merkblatt zur korrekten Durchführung einer Behandlung („Kopfläuse – und wie man sie los wird“). Am Ende dieses Merkblattes befindet sich ein Abschnitt, der von Ihnen ausgefüllt und unterschrieben werden muss und anschließend an die zuständige Klassenleitung geht.

Religionsunterricht und Lebenskundeunterricht

An- und Abmeldungen sind jeweils zum Schulhalbjahr möglich. Nach Anmeldung ist die Teilnahme verbindlich. Der Religionsunterricht wird in Verantwortung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) durchgeführt. Der Lebenskundeunterricht findet in Verantwortung des Humanistischen Verbandes statt.

Übergang in die Oberschule

Üblicherweise erfolgt der Übergang an die weiterführenden Schulen im Land Berlin im Anschluss an die 6. Klasse. Allerdings ist auch ein Übergang nach der 4. Klassenstufe an ein grundständiges Gymnasium möglich.

Verfahren (Übergang nach Klasse 6):

Für die 5. Klassen findet am Ende des ersten Halbjahres eine zentrale Informationsveranstaltung der Schule zum Übergangsverfahren statt, diverses Informationsmaterial wird weitergegeben, u.a. zu den Tagen der offenen Tür.

Ausschlaggebend für die Förderprognose der Schule („Empfehlung“) ist der Durchschnitt des Zeugnisses des zweiten Halbjahres der Klassenstufe 5 und der Durschnitt des ersten Halbjahres der Klassenstufe 6, wobei die Zensuren der Hauptfächer (Deutsch, Mathe, Naturwissenschaft, Gesellschaftswissenschaft und Englisch) doppelt gewertet werden.

Ab November des letzten Schuljahres führt die Klassenleitung beratende Einzelgespräche mit den Eltern.

Mit dem Halbjahreszeugnis des 6. Schuljahres erhalten die Kinder neben Zeugnissen auch die Förderprognose und den Anmeldebogen.