Service

Wir möchten Sie bestmöglich informieren und geben Ihnen auf dieser Seite Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Schulleben.

Krankmeldungen

Kranke Kinder sind von ihren Erziehungsberechtigten telefonisch von 07.00 Uhr bis spätestens 08.00 Uhr krank zu melden. Spätestens ab dem dritten Fehltag muss dies auch schriftlich erfolgen. Bei Rückkehr in die Schule ist eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten vorzulegen, aus der Dauer und Grund des Fernbleibens hervorgehen. Das Fehlen eines Schülers oder einer Schülerin gilt nur als entschuldigt, wenn die Eltern rechtzeitig (bis 08.00 Uhr) angerufen haben und eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt wird.

Beurlaubungen

Beurlaubungen können nur aus wichtigem Grund (z.B. Arztbesuch, der aus darzulegendem Grund nicht außerhalb der Schulzeit stattfinden kann, familiäre Gründe wie Eheschließungen oder Todesfälle im engsten Familienkreis) genehmigt werden. Beurlaubungen sind rechtzeitig bei der Klassenleitung zu beantragen. Über Beurlaubungen bis zu drei Tagen (außer vor bzw. nach Schulferien) entscheidet die Lehrkraft nach eigenem Ermessen, darüber hinaus die Schulleitung.

Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien werden nicht genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen wichtigen und unaufschiebbaren Ausnahmefall. Als ein solcher Ausnahmefall ist dervorzeitige Antritt oder die verspätete Rückkehr von einer Urlaubsreise nicht nicht anzusehen. Anträge werden bitte über die Klassenleitung an die Schulleitung gerichtet.